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Die Feuerwehr wurde zur Überprüfung alarmiert, um nach dem Brand einer Hecke die Schadenstelle zu kontrollieren. Die Hecke an der Grenze zu einem Nachbargrundstück brannte aus unklarer Ursache auf der Länge von ca. einem Meter. Das Feuer wurde vor Eintreffen der Feuerwehr von Nachbarn mit einem Gartenschlauch abgelöscht – keine weiteren Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich.
Bei einem Verkehrsunfall wird ein Kradfahrer verletzt, vom Rettungsdienst versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Auslaufende Betriebsmittel werden von der Feuerwehr gebunden.
Die Feuerwehr wurde durch die Brandmeldeanlage eines Industriebetriebes alarmiert. Die Überprüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Abschließend wurde die Anlage zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.