Technische Hilfeleistung
Die Feuerwehr wurde telefonisch zu einer Hilfeleistung für die Polizei alarmiert.
Die Feuerwehr wurde telefonisch zu einer Hilfeleistung für die Polizei alarmiert.
Die Feuerwehr wurde wegen eines ausgelösten Brandmelders in einem Einfamilienhaus alarmiert. Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer.
Telefonisch wurde die Feuerwehr zur Unterstützung eines örtlichen Landwirtes bei der Temperaturprüfung von gelagertem Heu angefordert. Mittels Heumesssonde konnten unkritische Temperaturen festgestellt werden.
Die Feuerwehr wurde durch die Brandmeldeanlage eines Pflegeheimes alarmiert. Die Überprüfung ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer.
Die Feuerwehrkommandant wurde nach Auslösung einer hausinternen Brandmeldeanlage telefonisch zur Überprüfung dieser gebeten. Die Überprüfung ergab keinen Anlass für eine Brandschadenlage.