Brandmeldealarm
Eine ausgelöste Brandmeldeanlage veranlasste die Alarmierung der Feuerwehr Straubenhardt. Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Die Anlage wurde zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.
Eine ausgelöste Brandmeldeanlage veranlasste die Alarmierung der Feuerwehr Straubenhardt. Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Die Anlage wurde zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.
Ein ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Wohngebäude veranlasste die Nachbarschaft zur Alarmierung der Feuerwehr, da die Bewohner des Gebäudes nicht anwesend waren und ein Schadenfeuer nicht ausgeschlossen werden konnte.
Ein aktives Brandgeschehen durch Feuer oder Rauch war von außen nicht zu erkennen. Nach kurzer Zeit traf die Bewohnerin ein, sodass die Kontrolle der Räumlichkeiten vorgenommen wurden konnte. Es war keine weitere Tätigkeit der Feuerwehr erforderlich.
Eine ausgelöste Brandmeldeanlage veranlasste die Alarmierung der Feuerwehr Straubenhardt.
Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Die Anlage wurde zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.
Die Einsatzabteilung der Feuerwehr Straubenhardt wurde aufgrund der Meldung „Person in Aufzug“ alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass sich die eingeschlossene Person mit Unterstützung eines externen Helfers bereits selbst befreit hatte. Es wurde kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich und die Einsatzstelle konnte dem zwischenzeitlich eingetroffenen Servicetechniker übergeben werden.
Die Einsatzabteilung der Feuerwehr Straubenhardt wurde aufgrund einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Auf der Anfahrt erreichte den Einsatzleitwagen die Information, dass es sich um eine Fehlauslösung handeln würde. Nach dieser Mitteilung fuhr lediglich das Führungsfahrzeug die Einsatzstelle an, die noch nicht abgerückten Löschfahrzeuge verblieben im Feuerwehraus in Bereitstellung. Die Überprüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Es wurde kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich und die Anlage nach dem Zurücksetzen an den Betreiber übergeben.