Garagenbrand
Die Feuerwehr wurde an Neujahr zu einem Brand in einer Garage alarmiert. Durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr konnte ein größeres Brandereignis und die Ausdehnung auf weitere Gebäudeteile verhindert werden.
Die Feuerwehr wurde an Neujahr zu einem Brand in einer Garage alarmiert. Durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr konnte ein größeres Brandereignis und die Ausdehnung auf weitere Gebäudeteile verhindert werden.
Die Feuerwehr wurde aufgrund eines ausgelösten Rauchmelders alarmiert. Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Die Feuerwehr wurde aufgrund eines ausgelösten Rauchmelders alarmiert.
Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Beim gemeldeten Objekt handelte es sich um einen Gewerbebetrieb und das hörbare Piepen wurde durch eine Maschine hervorgerufen. Keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Die Feuerwehr wurde durch eine Brandmeldeanlage zu einem Gewerbebetrieb alarmiert.
Die Prüfung des Objektes ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Nach Übergabe der Einsatzstelle an den Betreiber, rückte die Feuerwehr ohne weitere Tätigkeit ein.