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Sperrung der Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes: Die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises ist mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf verboten. Das teilt das Forstamt mit. Es reagiert damit auf die aktuell extrem hohe Gefahr von Waldbränden. Die Nutzung mitgebrachter Grills oder gar offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet. Weiterlesen

Sperrung der Grillstellen in den Wäldern

Sperrung der Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises infolge akuter
Waldbrandgefahr

Der Enzkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung der Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises bis zum 15. Oktober untersagt. Das entsprechende Dokument finden Sie auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik Bekanntmachungen.

Weiterführende Informationen zur Vorbeugung von Waldbränden und zur Erlaubnis von offenen Feuern im Wald finden Sie auch in einem unserer Beiträge.