Sperrung der Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes: Die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises ist mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf verboten. Das teilt das Forstamt mit. Es reagiert damit auf die aktuell extrem hohe Gefahr von Waldbränden. Die Nutzung mitgebrachter Grills oder gar offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.


Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit: Bereits eine weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Im übrigens verbietet das Landeswaldgesetz das Rauchen im Wald grundsätzlich von März bis einschließlich Oktober.


Neben Informationen des Forstamtes bietet der deutsche Wetterdienst ein Echtzeitmonitoring für Waldbrand- und Graslandfeuergefahr an (Klick auf die Karte für die DWD-Informationsseiten):
Waldbrandgefahr Deutschland Graslandfeuer-Index Deutschland