Ausgelöster privater Rauchwarnmelder

An einem Wohngebäude hat ein Rauchwarnmelder ausgelöst. Von einem aufmerksamen Nachbarn wurde dies wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Durch Schlüsselgewalt eines weiteren Nachbarn des Anwesens konnte die Feuerwehr Zutritt zum Objekt erlangen. Nachdem kein Anlass für ein Schadenfeuer erkennbar war, wurde der Rauchmelder außer Betrieb genommen und der Einsatz ohne weitere Tätigkeit beendet.