Regelmäßige Prüfung von Rauchwarnmeldern erforderlich
Seit 2013 besteht in Baden-Württemberg die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Diese gilt für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Rettungswege von Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit. „Die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern sollte allerdings regelmäßig überprüft werden. Das heißt konkret: Möglichst ein Mal im Monat die Prüftaste des Geräts drücken“, so die dringende Bitte von Kreisbrandmeister Carsten Sorg. Weiterlesen