Beiträge

Regelmäßige Prüfung von Rauchwarnmeldern erforderlich

Seit 2013 besteht in Baden-Württemberg die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Diese gilt für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Rettungswege von Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit. „Die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern sollte allerdings regelmäßig überprüft werden. Das heißt konkret: Möglichst ein Mal im Monat die Prüftaste des Geräts drücken“, so die dringende Bitte von Kreisbrandmeister Carsten Sorg. Weiterlesen

Einsatzberichte

Ausgelöster Haushaltsrauchwarnmelder

Durch einen Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurde ein ausgelöster Rauchwarnmelder in einer Erdgeschosswohnung wahrgenommen. Ein Brandgeschehen (Rauchgeruch/Feuer) konnte er nicht feststellen. Der Feuerwehrkommandant wurde telefonisch informiert und um Prüfung gebeten. Vor Ort bestätigte sich die Lage. Da die Wohnungseigentümer im Urlaub weilten, konnte über Verwandte Schlüsselgewalt erreicht werden. Ein technischer Defekt an einem Rauchmelder war die Ursache des Ereignisses.