Kohlenstoffmonoxid – Die unsichtbare Gefahr

Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.

Gasflamme

Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen.

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei. Der Benzin-Rasenmäher oder die Benzin-Kettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden.

Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.

Der Landesfeuerwehrverband gibt Ihnen folgende Handlungshinweise:

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Warnmelder, die, ähnlich wie Rauchwarnmelder, vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Weitere Informationen zum Brandschutz erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfeuerwehrverbands.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg