Jährliche Leiterprüfungen

Die tragbaren Leitern der Feuerwehren müssen entsprechend den „Prüfgrundsätzen für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“, vorgegeben durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mindestens alle 12 Monate einer Sicht- und Belastungsprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

Die Kameraden Fauth und Ehrhardt beim Prüfen einer Leiter

Die Kameraden Fauth und Ehrhardt beim Prüfen einer Steckleiter

Unter Leitung des Gerätewartes Tobias Fauth und Julian Ehrhardt wurde die erforderliche Prüfung der Leitern aller Abteilungen Ende vergangenen Monats zentral am Gemeindebauhof mit Unterstützung Feuerwehrangehöriger der Abteilungen durchgeführt. Alle geprüften Gegenstände haben die Prüfungen bestanden und kleinere Mängel können in Eigenleistung repariert werden.

Herzlichen Dank für das überdurchschnittliche Engagement der Beteiligten zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Gemeindefeuerwehr.