Türöffnung
Vom Hausmeister eines Anwesens wurde die Feuerwehr telefonisch um Unterstützung gebeten. Eine Person war durch den Defekt der Verschlussmechanik im Toilettenraum eingesperrt. Die Person konnte von der Feuerwehr unverletzt befreit werden.
Vom Hausmeister eines Anwesens wurde die Feuerwehr telefonisch um Unterstützung gebeten. Eine Person war durch den Defekt der Verschlussmechanik im Toilettenraum eingesperrt. Die Person konnte von der Feuerwehr unverletzt befreit werden.
Die Feuerwehr wurde zu einer Notfalltüröffnung alarmiert. Nachdem die Prüfung alternativer Zugangswege negativ bewertet werden musste, konnte unter Einsatz technischer Geräte der Zutritt in die betreffende Wohnung für die Polizei und den Rettungsdienst geschaffen und abschließend verschlusssicher übergeben werden.
Alarmierung der Feuerwehr zu einer Notfalltüröffnung. Der Zugang zur betreffenden Wohneinheit konnte ohne technische Maßnahmen erfolgen.
Die Feuerwehr wurde zu einer Türöffnung alarmiert. Beim Eintreffen an der gemeldeten Einsatzstelle konnte das Gebäude ohne technische Maßnahmen betreten werden – keine Tätigkeit für die Feuerwehr.
Die Feuerwehr wurde aufgrund einer Person in hilfloser Lage zu einer Türöffnung alarmiert. Der Zugang wurde über den Balkon mit einer 2-teiligen Steckleiter geschaffen, auf welchem die Balkontür offen stand. Die Feuerwehr öffnete die Haustür, sodass der Rettungsdienst und die Polizei das Haus betreten konnten. Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.