Information zu Wespen und Hornissen

Auch wenn in der wärmeren Jahreszeit bei uns viele Anrufe eingehen, in denen Bürger Hilfe aufgrund der vermeintlichen Bedrohung durch ein Wespen- und Hornissennest erfragen, wird die Feuerwehr nur in sehr seltenen Fällen tätig werden (kostenpflichtig). In diesem Beitrag erhalten Sie weitere Informationen und weiterführende Links bei Anliegen mit Wespen.

Für einen Einsatz der Feuerwehr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betroffene kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit die Beseitigung durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Das wird in den seltensten Fällen eintreten. Zahlreiche Schädlingsbekämpfungsfirmen unterhalten einen 24-Stunden-Notdienst. Die Telefonnummern sind im Internet oder im Branchenbuch zu finden.
  • Eine Selbsthilfe des Betroffenen ist nicht möglich. Dabei geht es nicht um Selbsthilfe durch Beseitigung des Wespennests, die wegen der Eigengefährdung unterlassen werden sollte. Sondern es liegt auch dann kein öffentliches Interesse mehr vor, wenn die vom Wespennest ausgehende Gefahr bis zum Eintreffen eines Schädlingsbekämpfers durch Ausweichen oder Absperrmaßnahmen in Zaum gehalten werden kann. Und das ist in den meisten Fällen möglich.
  • Eine Gefahr wird nur angenommen, wenn kleine Kinder beteiligt sind, die noch nicht zum Umgang mit Wespen erzogen werden können. Das gleiche gilt für bewegungseingeschränkte Kranke oder Allergiker.
  • Das Wespennest müsste eine konkrete Gefahr im Verzug, bzw. einen Notfall darstellen. Ob das der Fall ist, beurteilt der Einsatzleiter der Feuerwehr für den gegebenen Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wespen und Hornissen erhalten Sie bei der Naturschutzbehörde des LRA Enzkreis unter 07231 308 9436 oder auf deren Webseite.